Gerichtliches Mahnverfahren
Waren Ihre Mahnungen, unser Mahnservice und/oder das außergerichtliche Mahnverfahren ohne Erfolg und sind die offenen Rechnungen noch immer nicht beglichen, begleiten wir Sie durch ein gerichtliches Mahnverfahren (Mahn- und Vollstreckungsbescheid). Der anschließende Vollstreckungsbescheid gibt dem Schuldner die letzte Möglichkeit, die Forderungen noch ohne Zwangsmaßnahme auszugleichen.
Unsere Tätigkeiten im gerichtlichen Mahnverfahren:
Ihre Vorteile im Überblick: