Absicherung von Kaufpreisforderungen in Griechenland

Absicherung von Kaufpreisforderungen in Griechenland

Welche Vorkehrungen können getroffen werden, um sich gegen Forderungsausfälle in Griechenland zu schützen? Nachfolgend möchten wir die vier wichtigsten Empfehlungen unseres griechischen Partners zur Absicherung von Warenlieferungen an Abnehmer in Griechenland weitergeben.

1. Unterzeichnung der Rechnung(en) beim Empfang der Ware durch Ihren Kunden

Um den rechtlichen Nachweis einer Warenlieferung zu erbringen, muss nach griechischem Recht folgende Voraussetzung erfüllt sein: Die entsprechende(n) Rechnung(en) müssen beim Empfang der Ware von dem Kunden unterschrieben werden. Dies dient als Empfangsbestätigung und ist Grundlage für die Erstellung eines Zahlungsbefehls. Dieser Zahlungsbefehl stellt nach griechischem Recht die beste Möglichkeit dar, in relativ kurzer Zeit einen vollstreckbaren Titel gegen den Schuldner zu erwirken.

Liegen die Voraussetzungen (eine vom Schuldner unterschriebene Rechnung / Empfangsbestätigung) nicht vor, ist man gezwungen die Kaufpreisansprüche der Gläubiger auf dem Klageweg geltend zu machen. Dies bedeutet ein Verfahren der ordentlichen Gerichtsbarkeit, voraussichtlich sogar in mehreren Instanzen, welches sehr zeit- und kostenaufwendig ist.

Dringende Empfehlung bei Warensendungen nach Griechenland:
Bestehen Sie auf Unterzeichnung der entsprechenden Rechnung beim Empfang der Waren. Somit können Sie absichern, dass die Voraussetzungen für das Erwirken eines Zahlungsbefehls erfüllt sind.

2. Verkauf der Waren nur unter Eigentumsvorbehalt

Es ist dringend anzuraten sämtliche Waren nur unter Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu veräußern. Auf diese Weise könnten ggfs. die Gläubiger bei Zahlungsverzug des Kunden zusätzlich den Rücktritt vom Kaufvertrag und Erstattung einer Strafanzeige wegen Unterschlagung der Waren androhen. Das Druckmittel der strafrechtlichen Verfolgung erweist sich häufig in der Praxis als sehr effizient.

3. Personalsicherheiten

Ebenso kann über die Personalsicherheit einer dritten Partei ein Sicherungsmittel eingebracht werden. So könnte z. B. eine Bürgschaft zur Absicherung der Forderung(en) verlangt werden.

4. Bankgarantie

Die Bankgarantie ist weiterhin eines der besten Instrumente der Forderungsabsicherung und ist gerade bei Warenlieferungen mit hohem Wert sehr zu empfehlen.

Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass keine hundertprozentigen Absicherungsmöglichkeiten im Handelsverkehr bestehen. Die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise und der drohende Staatsbankrott haben in Griechenland die Situation nicht einfacher gemacht.

 

Fragen zum Thema? Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung.

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