Der CV-Ratgeber zu aktuellen Themen
Italienische Steuernummern - aktuelle Info
Dienstag, den 21. Juni 2011 um 12:48 Uhr
Aufgrund einiger Anfragen unserer Mitglieder haben wir uns bezüglich des Themas:Was kann man machen, wenn plötzlich eine VAT-Nummer ungültig wird?
mit unserem italienischen Korrespondenzanwalt Herrn Rechtsanwalt Dr. Helmuth Clementi in Verbindung gesetzt.
Für diesen außergewöhnlichen Fall rät Herr Dr. Clementi, den italienischen Kunden aufzufordern, unverzüglich für die Richtigstellung Sorgen zu tragen, da andernfalls Schadensersatz verlangt werden muss.
Außerdem berichtet er:
„Es stimmt nicht, dass aufgrund des neuen Gesetzes die bisherigen VAT-Nummern der meisten italienischen Firmen plötzlich ungültig wurden, sondern es verhält sich, jedenfalls in der Praxis, wie folgt:
Mit dem Gesetzesdekret Nr. 78/2010 wurde ein neues Register in Italien vorgesehen, in welches sich all jene Firmen eintragen müssen, welche in den letzten zwei Jahren noch keine Intrastat-Meldungen gemacht haben. Jene Firmen, die bereits bis zu diesem Dekret Intrastat-Meldungen gemacht haben, brauchen in dieses neue Register nicht eingetragen werden und deren Nummern sind für Auslandsgeschäfte gültig. Eine Rückfrage bei unserem Wirtschaftsberater hat aber ergeben, dass die Firmen, die sich aufgrund des oben erwähnten Dekrets in dieses neue Register eintragen ließen, häufig feststellen mussten, dass die in Papierform eingereichten Anträge zwecks Eintragung in das Register liegengeblieben sind und erst dann eingetragen wurden, wenn enormer Druck auf das entsprechende Amt ausgeübt wurde. Das ist wahrlich eine Situation „alla italiana“, denn diese Verschlampung kann dann natürlich zu Schwierigkeiten führen, wenn im Zwischenzeitraum Rechnungen des italienischen Kunden an seinen Kunden in Deutschland übermittelt werden und dort dann das Finanzamt die ungültige Nummer feststellt.Weiteres laut unserem Steuerberater: Firmen, die in den letzten Jahren bereits Auslandsgeschäfte abgewickelt haben, sind allesamt bereits mit gültigen Nummern versehen, denn sie haben ja bereits in den letzten Jahren die vorgeschriebenen Intrastat-Meldungen gemacht. Diese Firmen brauchen also in das neue Register nicht eingetragen werden. Hat aber eine italienische Firma erst im Jahre 2010 mit internationalen Geschäftsbeziehungen begonnen, dann muss natürlich darauf geachtet werden, dass die gültige italienische Mehrwertsteuernummer in das Register eingetragen wird, damit dieselbe die Gültigkeit als EU-Steuernummer erlangt.“
Herzlichen Dank an Herrn Rechtsanwalt Dr. Helmuth Clementi für seine ausführliche Recherche zu diesem Thema.







